Warum sollte ich die Schweigepflichtentbindung gegenüber der Führerscheinstelle ablehnen?
Nun, wir wissen natürlich, dass Du, um Deinen Führerschein zurückzubekommen, gegenüber der Führerscheinstelle gerne mit offenen Karten spielen möchtest. Aber ist das grundsätzlich sinnvoll? Diese Frage klären wir hier in diesem Blogpost.
Grundsätzlich sind alle Behörden, aber auch Institutionen, wie z.B die Begutachtungsstellen oder Abstinenzlabore, an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden.
Und es ist Dein gutes Recht, Behörden oder Instanzen eben NICHT (!) von der Schweigepflicht zu entbinden.
Zuerst mal müssen wir uns dafür aber klarmachen, was eine Schweigepflichtentbindung überhaupt ist:
Eine Schweigepflichtentbindung bedeutet, dass zwei Instanzen offen miteinander über Dich sprechen dürfen! Und vor Allem ungefiltert, quasi ohne Deine Kenntnis darüber, was konkret von einer Stelle zu einer anderen Stelle übermittelt wird.
Und all das wäre dann sofort aktenkundig ohne die Möglichkeit, dies rückgängig zu machen.
Was bedeutet das jetzt konkret für Deine MPU?
Bei der Beantragung des Führerscheins bekommst Du ein Schriftstück vorgelegt, auf dem Du ankreuzen kannst, ob die Begutachtungsstelle von der Schweigepflicht entbunden werden soll oder nicht.
Dann stellen wir uns weiter vor, Du hast einen schlechten Tag am Tag der MPU, oder aus irgendwelchen Gründen ist das voraussichtliche Ergebnis der MPU negativ. Das bedeutet, Du bekommst ein negatives Gutachten.
Hast Du jetzt angekreuzt, dass die BfF von der Schweigepflicht entbunden ist, wird das Gutachten direkt an die Führerscheinstelle weitergeleitet, ohne dass Du die Möglichkeit hast, dieses Gutachten selbst einmal zu lesen. Es wäre dann sofort aktenkundig.
Wie auch schon in dem Blogpost “welche Pflichten und Rechte habe ich gegenüber der Führerscheinstelle”beschrieben, wäre eine solche Vorgehensweise für Dich eher schlecht.
Weil dann müsstest Du bei einer erneuten MPU, die dann wenig später stattfindet, erst das alte, negative Gutachten entkräften und dann dem Gutachter erklären, warum das Gutachten negativ gewesen ist.
Das kannst Du Dir ersparen, indem Du eben genau die Begutachtungsstelle nicht von der Schweigepflicht entbindest und das negative Gutachten selbstverständlich nicht (!) an die Führerscheinstelle weiterleitest, sondern nur an Dich senden lässt.
Ein negatives Gutachten ist dann gegeben, sofern am Ende steht:
“Wir beantworten die Fragestellung wie folgt: Es ist weiterhin zu erwarten, dass Herr Frau X etc “
Alle Gutachten, ob negativ oder positiv, sollten zuerst zu Dir nach Hause geschickt werden, damit Du es dann lesen & dementsprechend an die Führerscheinstelle weiterleiten kannst oder nicht. Du musst hier also die Entscheidungsfreiheit behalten, indem Du die Führerscheinstelle eben nicht von der Schweigepflicht entbindest!
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