Welche Rechte und Pflichten habe ich gegenüber dem Straßenverkehrsamt bzw. der Führerscheinstelle?


MPU deine Rechte und Pflichten

Im Prinzip solltest Du immer mit Behörden kooperieren. Denn die Führerscheinstelle ist ganz klar an Gesetze gebunden, die zu befolgen sind. Das ist auch alles in der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) geregelt. Es kommt schon manchmal ein wenig komisch rüber, wenn man von Behörden bzw auch der Führerscheinstelle keine eindeutigen Antworten erhält.


Die Führerscheinstellen sind leider nicht verpflichtet, Verkehrsstraftätern wichtige Hinweise und Tipps zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis zu geben. Hier kommen dann zur MPU beratende Stellen wie zum Beispiel wir von MPU West ins Spiel.


Deine Rechte gegenüber der Führerscheinstelle sind unter Anderem:


  • Das Erfragen von Bearbeitungssachständen, wenn Du z.B seit Längerem nichts mehr von der Führerscheinstelle in Deinem Anliegen gehört hast.
  • Du hast das Recht, Akteneinsicht in Deine Führerscheinakte zu nehmen. Hier bitte vorher immer telefonisch einen Termin abklären.
  • Du hast das Recht, Dich zu erkundigen, was Du alles zur Beantragung deines Führerscheines mitbringen musst.
  • Das Recht auf Verschwiegenheit: Du musst also der Führerscheinstelle keine Dinge erläutern, die mit Deinem aktuellen Strafverfahren zu tun haben.
  • Das Recht auf Nichtentbindung von der Schweigepflicht im Rahmen Deiner MPU. Führerscheinstellen möchten immer gerne, dass das Gutachten direkt vom MPU Institut zur Führerscheinstelle geschickt wird.Hier wirst Du in einem Fragebogen zum Ankreuzen von der Führerscheinstelle gefragt, ob das Gutachten direkt zur Führerscheinstelle geschickt werden soll. Hier solltest Du ganz klar “nein” ankreuzen, denn das Gutachten ist Dein Eigentum, weil Du der Auftraggeber bist.

Deine Pflichten gegenüber der Führerscheinstelle sind unter Anderem:


  • Du musst von der Führerscheinstelle gesetzte Fristen auf jeden Fall einhalten. Sollte es Dir aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, bitte die Führerscheinstelle um eine Fristverlängerung. Die meisten Führerscheinstellen zeigen sich hier kooperativ.
  • Sollte die Führerscheinstelle Deinen Führerschein einziehen wollen, so musst du ihn aushändigen. Der Führerschein ist nicht Dein Eigentum, sondern das der Bundesrepublik Deutschland.
  • Zur Neuerteilung Deiner Fahrerlaubnis ist es Deine Pflicht, alle geforderten Nachweise zu erbringen. Ansonsten stellt sich die Führerscheinstelle quer, weil sie wiederum an Gesetze gebunden ist und kein “Auge zudrücken” kann.