Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Robert P. Hein Beratungsgesellschaft mbH mit Sitz in Issum, Birkenstraße 2 – unten genannt „RBG“


1.) Die hier genauer beschriebenen Geschäftsbedingungen sind online einzusehen und werden auf Wunsch gerne in Papierform ausgehändigt. Jedem Kunden und Teilnehmer sind diese hiermit öffentlich zugänglich gemacht worden und ggf. auch zusätzlich besprochen worden.


2.) Jeder Kunde vereinbart mit Unterschrift einer Vollmacht an die RBG einen Dienstleistungsvertrag und erklärt somit ausdrücklich seine Zustimmung zum Auftragsbeginn. Mit Beginn der sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergebenden Tätigkeit verliert der Kunde/Teilnehmer sein Widerspruchsrecht.


3.) Der Dienstleistungsvertrag kann Schulungen, Beratungen, Seminare und/oder eine Vermittlungsprovision beinhalten. Er ist ausschließlich form- und fristgerecht per eingeschriebenem Brief an die RBG kündbar, sofern nicht mit der Ausführung begonnen wurde.


4.) Die RBG schuldet aus diesem Dienstleistungsvertrag alleine nur die Beratung und nicht den Erfolg gemäß §631 BGB. Sämtliche schriftlichen Stellungnahmen dienen nur dem Zweck der Orientierung und bieten keinerlei Anspruch. Dies gilt auch für weitere Prüfungen bei Begutachtungsstellen, deren Ergebnis unabhängig ist von der Leistung der RBG.


5.) Aus der vereinbarten Dienstleistung ergibt sich ein Rechnungsbetrag zu Gunsten der RBG der innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist zu begleichen ist.


6.) Sollte die vereinbarte Dienstleistung unterbrochen werden seitens des Kunden / Teilnehmers so ist dennoch der gesamte Rechnungsbetrag fällig, da hierzu freie Kapazitäten blockiert wurden und keine weiteren Kunden bedient werden konnten.


7.) Bei dem Dienstleistungsvertrag handelt es sich um einen gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrag, durch den sich die RBG als Vertragspartner zur Dienstleistung und der Kunde / Teilnehmer als Leistungsempfänger zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.


8.) Der Widerspruch an einer Rechnung ist ausgeschlossen sofern sie nicht binnen 10 Werktagen beanstandet wurde auf ihre Richtig- und Vollständigkeit.


9.) Der Widerspruch berechtigt nicht zur Aussetzung der Zahlung an die RBG. Eine Rückzahlung aus vereinnahmten Rechnungsbeträgen ist ausgeschlossen.