Muss ich das Straßenverkehrsamt kontaktieren, wenn es um Führerscheinangelegenheiten und die MPU geht?


Ist das Straßenverkehrsamt zuständig bei Führerscheinangelegenheiten?

Nicht direkt das Straßenverkehrsamt, sondern die Führerscheinstelle in deiner Stadt, bzw in deinem Kreis ist dafür zuständig. Weitere Informationen, wie die Führerscheinstelle arbeitet und was die Führerscheinstelle für Aufgaben hat, findest du in diesem Blogpost.


Aber nun zu der Frage:


In allen Angelegenheiten, die Deine Fahrerlaubnis bzw Deinen Führerschein betreffen, solltest Du die Führerscheinstelle kontaktieren. Die für Dich zuständige Führerscheinstelle findest Du meistens auf der Homepage deiner Stadt bzw Kreisverwaltung. Oft steht hier ein Reiter mit dem Hinweis: "Führerscheinangelegenheiten".


Wenn Du Deine MPU beantragen möchtest, musst Du die Führerscheinstelle in Deinem Kreis oder in Deiner Stadt am besten per Telefon informieren. Hier würdest Du dann einen Termin bekommen, um Deinen Führerschein neu zu beantragen. Das bedeutet, Du musst hier auf jeden Fall persönlich vorstellig werden. Manche Kreise schicken die Anträge allerdings auch zu Dir nach Hause und Du kannst den Antrag postalisch stellen.


Natürlich solltest Du hier nicht unvorbereitet erscheinen:


  • Bei Alkohol oder BTM Verstößen sollten auf jeden Fall die Abstinenznachweise innerhalb der nächsten 12 Wochen abgeschlossen sein.
  • Ein aktueller Nachweis zu einem Erste-Hilfe-Kurs sollte vorliegen.
  • Du brauchst ein biometrisches Passbild.
  • Einige Tage vor Deinem Termin bei der Führerscheinstelle solltest Du ein polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragen und dieses zur Führerscheinstelle schicken lassen.
  • Und natürlich kostet jeder Verwaltungsakt Geld, hier ist mit etwa 100 bis 150 € zu rechnen.

Bezüglich Deines Vergehens wird sich die Führerscheinstelle bei Dir nach einem größeren Verkehrsverstoß automatisch via Post bei dir melden.


In diesem Brief würde dann ungefähr folgender Text stehen:


“Aufgrund einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft (Stadt) vom (Datum) fuhren Sie am (Tat Datum) unter anderem (Tatort, Strasse) unter dem Einfluss von (Alkohol, BTM - Wirkstoffkonzentration) – (Oder auch der 8. Punkt). Aufgrund dessen gehe ich von Ihrer Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus. Ihr Führerschein wird eingezogen. Die Staatsanwaltschaft hat eine Führerscheinsperre von 6,8, oder 12 Monaten verhängt (…). Während dieser Zeit darf ich Ihnen leider keine neue Fahrerlaubnis ausstellen. “


Im weiteren Verlauf des Schreibens steht dann auch noch etwa folgender Passus:


"Sie haben jedoch die Möglichkeit, im Rahmen einer medizinischen psychologischen Untersuchung ihre Fahreignung wiederherzustellen." Oder: "Daher ordne ich eine medizinische psychologische Untersuchung an."


Du siehst also, dass die Staatsanwaltschaft die Führerscheinstelle über Deinen Verkehrsverstoß informiert. Und die Führerscheinstelle reagiert darauf, indem sie Dich anschreibt. Die Zahnräder der Behörden fangen automatisch an, sich zu drehen, sobald ein qualifizierter Verkehrsverstoß vorliegt.


Es gibt bei Cannabis- Verstößen allerdings eine Besonderheit: Die Führerscheinstelle reagiert erst ein halbes Jahr nach Deinem Verkehrsverstoß, indem sie Dich anschreibt und Dich bittet, innerhalb von zwei bis drei Monaten ein medizinisch psychologisches Gutachten beizubringen.


Kurz und knapp gesagt: Bei Führerscheinangelegenheiten, wie z.B der Beantragung einer anderen Fahrerlaubnisklasse, müsstest du die Führerscheinstelle kontaktieren. Sie informiert Dich dann darüber, was du tun musst. Und bei größeren Verkehrsverstößen kommt die Führerscheinstelle automatisch auf Dich zu. Hier musst Du nichts weiter tun, außer auf die Post von der Führerscheinstelle zu warten. Zumal Du dann auch noch Post von der Staatsanwaltschaft bekommst, mit einem Strafbefehl und einer Geldstrafe. Die Geldstrafe wird von der Staatsanwaltschaft immer in Tagessätzen ausgesprochen, die sich nach deinem Netto-Monatsverdienst richten.


Noch ein letzter Tipp: Wenn Du zu einer Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen verurteilt wirst, darfst Du Dich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.