Wie beantrage ich meinen Führerschein, wenn ich eine MPU machen muss?
Was muss ich wie wo beantragen, damit alles reibungslos läuft? Diese Frage stellen sich sehr viele Betroffenen, da ja doch große Unklarheit in diesem “Führerschein-MPU-Dschungel” herrscht. Wir möchten Dir hier gerne Aufschluss geben. Zunächst ein Beispiel bei Alkohol und BtM-Delikten:
Abstinenzen
In der Regel müssen bei mittleren bis schwereren / und auch bei wiederholten Alkohol oder BTM Delikten Abstinenznachweise erbracht werden. Ob das bei Dir der Fall ist, kannst Du checken indem Du unseren Abstinenzrechner ausprobierst.
Das bedeutet für Dich, dass Du im besten Fall kurz nach dem Delikt bereits ein Abstinenzkontrollprogramm durchläuft. Dies dauert zwischen 6 und 12 Monate. Wir geben Dir sehr gerne telefonisch Auskunft darüber, wo Du Deine Abstinenz am besten wie nachweisen kannst. Bei Punkten und auch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis brauchst Du natürlich keine Abstinenz.
Aber du siehst schon, dass Du hier einiges an Zeit gut machen kannst, wenn Du nicht erst auf das Schreiben von der Staatsanwaltschaft oder der Führerscheinstelle wartest, sondern Dich direkt clean wirst und Deine Haare wachsen lässt.
Bei Fahren ohne Fahrerlaubnis und Punkten gilt Folgendes: Am Tag der MPU sollte das letzte Delikt mindestens 6 Monate, bei notorischen Wiederholungstätern 12 Monate, zurückliegen. Entgegen der landläufigen Meinung, man könne bereits nach drei oder vier Monaten nach dem letzten Delikt eine MPU machen, wird man hier mit einem negativen Gutachten überrascht.
Denn die Sperrfrist hat generell leider nichts mit den Begutachtungskriterien bei der MPU zu tun und die Führerscheinstellen sind nicht verpflichtet, Dir irgendwelche hilfreichen Tipps oder Hinweise zu geben.
Wann solltest du mit einer MPU Vorbereitung beginnen?
Hier gilt der Grundsatz: So früh wie möglich! Da eine MPU-Vorbereitung nicht aus stumpfem auswendig lernen besteht, sondern wir auch eine Verhaltensänderung bewirken möchten, ist dies natürlich ein Prozess, der durchlaufen wird. Gerne geben wir Dir hierzu auch telefonisch weitere Auskunft. Ruf uns gerne an.
Schließlich das Beantragen des Führerscheins:
Der ideale Zeitpunkt liegt bei 12 Wochen vor Abstinenz-Ende, bzw 12 Wochen vor Abschluss der Wohlverhaltensphase von mindestens 6 Monaten, bei Punkten oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. - Achtung: Hier sollten zwischenzeitlich keine weiteren, aktenkundigen Straftaten von Dir begangen worden sein.
Erkundige Dich aber bitte schon direkt nach Entzug Deiner Fahrerlaubnis bei Deiner Behörde, wie lange die Bearbeitungszeit sind. Diese können stark variieren.
Den Antrag auf Neuerteilung Deiner Fahrerlaubnis stellst Du bei der zuständigen Führerscheinstelle nach telefonischer Terminvereinbarung oder bei Deiner zuständigen Wohnortbehörde. Das ist von Kreis zu Kreis unterschiedlich. Erfrage das bitte auch vorher.
Wichtig: Du erhältst dann eine Anordnung der MPU. Hier wirst Du gefragt, wo Du Deine MPU machen möchtest. Deine Führerscheinakte wird dann an das entsprechende medizinisch psychologische Institut geschickt und dieses meldet sich dann bei Dir.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde solltest Du im Idealfall schon zwei Wochen vorher beantragt haben. Oft beantragen die Führerscheinstellen das aber auch für Dich in einem Rutsch. Ein biometrisches Passbild solltest Du am Tage deines Besuches bei der Führerscheinstelle bereits zur Hand haben. - Genauso wie den Erste Hilfe Nachweis und den Sehtest. Der Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, also der Antrag Deines Führerscheins, kostet etwa 100 bis 150 €.
Wenn Du dazu ein Beratungsgespräch möchtest, melde Dich gerne über unser Kontaktformular 😊